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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Miracle Garden
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen Miracle Garden (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Leistungen
Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau an, darunter Gartenplanung, Gestaltung, Pflege und verwandte Arbeiten. Art, Umfang und Ausführung der Leistungen ergeben sich aus dem individuell erstellten Angebot und der entsprechenden Auftragsbestätigung.
3. Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind unverbindlich. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftrags oder durch die Aufnahme der Arbeiten durch den Auftragnehmer zustande. Die Erstberatung ist kostenlos und dient der Bedarfsermittlung sowie der Angebotserstellung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Rechnungen sind innert 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR (derzeit 5 % jährlich) zu berechnen.
5. Ausführung und Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zur Arbeitsfläche zu ermöglichen sowie erforderliche Anschlüsse (z. B. Wasser, Strom) bereitzustellen. Für Verzögerungen infolge unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers haftet der Auftragnehmer nicht; die Fristen verlängern sich entsprechend.
6. Abnahme und Mängelrüge
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme der Arbeiten. Allfällige Mängel sind bei der Abnahme oder spätestens innert 7 Tagen schriftlich zu melden (Art. 367 ff. OR). Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers eine Nachbesserung oder Ersatzleistung.
7. Rücktritt und Stornierung
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund möglich. Erfolgt eine Stornierung durch den Auftraggeber nach Auftragserteilung, jedoch vor Ausführung, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine pauschale Entschädigung in Höhe von bis zu 20 % des vereinbarten Auftragswerts in Rechnung zu stellen.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen. Die Haftung ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
9. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rahmen der Vertragsabwicklung gemäss den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) zu verwenden.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.
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